WISSENSWERTES


Verspürst du den Wunsch, dass eine eine Mütterpflegerin genau das Richtige für Dich ist, sprich mit Deinem Frauenarzt darüber. Eine Mütterpflegerin kann bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe abgerechnet werden. Die Kosten für einen Mütterpflege-Einsatz können von Deiner Krankenkasse (mit)getragen werden. Der Umfang dieses Einsatzes wird individuell festgelegt. Mit einem ärztlichen Attest ist es aufgrund einer medizinischer Indikation möglich, bei der Krankenkasse eine "Haushaltshilfe" zu beantragen. Bei einer ambulanten Geburt oder einer Hausgeburt kann auch die Hebamme eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausstellen.

 

Diese Leistungen beziehen sich auf SGB (Sozialgesetzbuch ) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 38 Haushaltshilfe:  http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html 

 

Für die Klärung meiner und Deiner zeitlichen Kapazitäten, melde Dich gern bei mir. Der nächste Schritt ist ein kurzes Kennenlernen bei Dir zu Hause, wo wir über Deine persönlichen Bedürfnisse sprechen und offene Fragen klären.